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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 8 R 446/22   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 8 R 446/22 (https://dejure.org/2023,22184)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.05.2023 - L 8 R 446/22 (https://dejure.org/2023,22184)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Mai 2023 - L 8 R 446/22 (https://dejure.org/2023,22184)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 8 R 446/22
    Arbeitsplätze, auf denen ungelernte körperlich leichte Tätigkeiten zu erbringen sind, sind auch heute nicht generell "unüblich" (vgl. ausführlich BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. 26 f.).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 8 R 446/22
    Ohne Relevanz ist dabei, ob der Kläger eine konkrete Arbeitsstelle tatsächlich finden konnte bzw. kann (vgl. z.B. BSG Urt. v. 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - juris Rn. 26), da die Vermittlung eines geeigneten Arbeitsplatzes nicht Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung ist, sondern in den Zuständigkeitsbereich der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Jobcenter fällt.
  • BSG, 28.02.2017 - B 13 R 37/16 BH

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Rentenbegutachtung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 8 R 446/22
    Soweit der Kläger geltend macht, dass für die Beurteilung des Leistungsvermögens nicht allein die Diagnosen entscheidend seien, sondern der Grad der Teilhabebeeinträchtigung, ist dies zunächst zutreffend, da Rentenbegutachtung im Wesentlichen Funktionsbegutachtung ist (vgl. z.B. BSG Beschl. v. 28.02.2017 - B 13 R 37/16 BH - juris Rn. 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2022 - L 8 R 945/12

    Kein Anspruch auf Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 8 R 446/22
    Sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen des § 43 SGB VI müssen im Vollbeweis, d.h. mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit, feststehen (vgl. z.B. Senatsurt. v. 04.05.2022 - L 8 R 945/12 ZVW - juris Rn. 35 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2022 - L 8 R 752/16

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem SGB VI

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 8 R 446/22
    Liegen mehrere Gutachten vor, ist das Tatsachengericht nur dann zu weiteren Beweiserhebungen verpflichtet, wenn die vorhandenen Gutachten im Sinne von § 118 Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 412 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ungenügend sind, weil sie grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche enthalten, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde der Gutachter geben (vgl. BSG Beschl. v. 27.01.2021 - B 13 R 123/20 B - juris Rn. 7; Senatsbeschl. v. 05.01.2022 - L 8 R 752/16 - juris Rn. 63).
  • BSG, 27.01.2021 - B 13 R 123/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 8 R 446/22
    Liegen mehrere Gutachten vor, ist das Tatsachengericht nur dann zu weiteren Beweiserhebungen verpflichtet, wenn die vorhandenen Gutachten im Sinne von § 118 Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 412 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ungenügend sind, weil sie grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche enthalten, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde der Gutachter geben (vgl. BSG Beschl. v. 27.01.2021 - B 13 R 123/20 B - juris Rn. 7; Senatsbeschl. v. 05.01.2022 - L 8 R 752/16 - juris Rn. 63).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2024 - L 8 R 13/22
    Hierfür bedarf es neben der allgemeinen ärztlich-medizinischen Kompetenz noch zusätzlicher Spezialkenntnisse, über die behandelnde Ärzte regelmäßig nicht verfügen (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 24.05.2023 - L 8 R 446/22 - juris Rn. 34).

    Arbeitsplätze, auf denen ungelernte körperlich leichte Tätigkeiten zu erbringen sind, sind auch heute nicht generell "unüblich" (vgl. ausführlich BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. 26 f.; Senatsbeschl. v. 20.09.2023 - L 8 R 788/22; Beschl. v. 24.05.2023 - L 8 R 446/22 - juris Rn. 31).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2024 - L 8 R 329/23
    Hierfür bedarf es neben der allgemeinen ärztlich-medizinischen Kompetenz noch zusätzlicher Spezialkenntnisse, über die behandelnde Ärzte regelmäßig nicht verfügen (Senatsbeschl. v. 24.05.2023 - L 8 R 446/22 - juris Rn. 34).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - L 8 R 788/22
    Arbeitsplätze, auf denen ungelernte körperlich leichte Tätigkeiten zu erbringen sind, sind auch heute nicht generell "unüblich" (vgl. ausführlich BSG Urt. v. 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris Rn. 26 f.; Senatsbeschl. v.24.05.2023 - L 8 R 446/22 - juris Rn. 31).
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